Biogasanlage / Sicherheit


1. Name/Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):

Firma: Agrargenossenschaft Milchquelle Stüdenitz eG
Straße und Hausnummer: Am Berg 1
PLZ: 16845
Stadt: Stüdenitz-Schönermark
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Hr. Beenen
Telefon: 03 39 72 / 40 20 5

2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Biogasanlage: Stüdenitz
Datum der Anzeige bei der Behörde: 09/23/2016

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  • Rindergülle
  • Grassilage
  • Maissilage

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

12.524,61 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m³ 16.282 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten. Warnung über Sirene. Bevölkerung soll sich im Haus aufhalten und die Fenster schließen.

6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.

Letzte Prüfung: 03/23/2016

Aufsichtsbehörde:
Landesamt für Umwelt
Abteilung 2 – technischer Umweltschutz Neuruppin

6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Landesamt für Umwelt
Abteilung 2 – Technischer Umweltschutz
Neuruppin

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Kontakt Biogasanlage: mailto:biogas@milchquelle.com
Kontakt zuständige Behörde: https://www.lfu.brandenburg.de